Erste Überlegungen und Anregungen zur Diskussion des Umgangs mit „verschollenen Briefen“
Anm.: Der folgende Text entstand spontan aufgrund der sehr anregenden Diskussion im Rahmen der Tagung „Lücken-Texte. Editorische Erschließung verschollener Briefe“, die vom 19. bis 21. März 2025 im Forschungszentrum Brenner-Archiv in Innsbruck stattfand. Bei diesem Versuch, die Anregungen und Diskussionspunkte zusammenzufassen, werden bewusst keine „Lösungen“ vorgeschlagen, sondern am Ende die offenen Fragen in Stichworten zusammengestellt.
Der Umgang mit verlorenen, verschollenen, erwähnten, aber nicht im Original nachweisbaren Briefen ist bislang in der Editionswissenschaft noch nicht häufig diskutiert worden und wird deshalb in den Ausgaben sehr unterschiedlich gehandhabt.1 Dabei hat Siegfried Scheibe schon 1993 darauf aufmerksam gemacht:
„Eine Gesamtausgabe der Briefe ist also stets nur eine Gesamtausgabe der überlieferten (bzw. der dem Editor bekannten) Briefe, nicht aber eine solche der tatsächlich geschriebenen oder empfangenen Briefe“.2
Scheibe führte den editorischen Terminus „erschlossene Briefe“3 ein, der sich bis heute gehalten hat4, und definierte diesen folgendermaßen:
„Erschlossene Briefe sind Briefe, die nur durch Hinweise in Briefen des Autors, in Briefen an den Autor oder in Briefen zweiter an dritte Personen, durch Hinweise in Tagebüchern des Autors, des Empfängers oder anderer Personen, durch Beantwortungsvermerke auf Briefen, durch Briefumschläge bzw. durch Postlisten und dergleichen bekannt sind. Sie werden an dem gegebenen oder einem vom Editor zu bestimmenden chronologischen Ort in die Edition der überlieferten Briefe einbezogen.“5
Die Richtlinien-Empfehlungen zur Edition von Musikbriefen präzisieren 1997 diese Definition sowie den Ort ihrer Nennung und fügen ein, dass der Schreibvorgang durch den Autor belegt sein müsse:
„Erschlossene Briefe, d. h. weder durch Autographe noch durch Abschriften oder Drucke überlieferte, sondern nur indirekt durch Zeugnisse belegte Briefe sowie Briefe ohne überlieferten Text (bei denen z. B. nur der Umschlag auf die Existenz eines Briefes verweist oder die nach einer Auktion in Privatbesitz unzugänglich bleiben) sind – sofern der Schreibvorgang durch den Autor selbst ( in anderen Briefen, Tagebüchern usw.), durch den Adressaten oder anders dokumentarisch gesichert ist –, ebenfalls in einer nummerierten Kopfzeile zu erfassen und im Apparat zu diskutieren.“6
Ist der Begriff „Erschließung“ für die Rekonstruktion nicht überlieferter Briefe bis heute üblich, so wurde während der Tagung von Gabriele Radecke zu Recht bemerkt7, dass dieser Begriff im Archivwesen eine völlig andere Bedeutung im Sinne der „Erschließung“ eines Nachlasses für die Öffentlichkeit habe, sodass in Zukunft vielleicht besser der Begriff „Ermittlung“ zu verwenden wäre.
Wie Bodo Plachta in seinem Eröffnungsreferat zu der Innsbrucker Tagung8 feststellte, ist der Vorschlag zu einer Differenzierung der „nicht überlieferten“ Briefe, den Paul Onasch 2019 publiziert hat9, bisher kaum rezipiert worden. Onasch schlägt vor, diese Gruppe der „verlorenen Briefe“ (hierbei meint er alle Briefe, deren Original-Textträger nicht überliefert sind) in drei Kategorien einzuordnen und entsprechend in der Edition zu berücksichtigen:10
- indirekt überlieferter Brief, ein Brief der „in einer Abschrift oder Druckfassung – in vollständiger oder fragmentarischer Form – wiedergegeben ist“11
- erschlossener Brief ist derjenige, der „lediglich in einem anderen Dokument erwähnt“ ist.
- gänzlich verlorener Brief oder sogar verlorener vollständiger Korrespondenzteil (in diese Kategorie fallen auch die Briefe oder Korrespondenzteile, die nachweislich und bewusst vernichtet wurden).
Anm.: Bei den „überlieferten“ Briefen ist sicherlich zu überlegen, ob man den Schritt von Onasch mitgehen will, dass alle Briefe, die nicht im Original überliefert sind, zu den „nicht überlieferten“ bzw. „verlorenen“ Briefen zu zählen sind. Wenn man – wie angeregt – den Überlieferungsstatus eines Briefes unmittelbar optisch sichtbar machen will, ist dies sicherlich sinnvoll. Die bisherige Editionspraxis hat aber diese „indirekt überlieferten“ Briefe immer in den Hauptcorpus der Briefedition integriert. Auch die Frage, ob und inwieweit Briefe, die nur im Durchschlag oder als Entwurf erhalten sind, in diese Kategorie gehören, muss noch diskutiert werden.
Es herrschte unter den TeilnehmerInnen der Tagung Einigkeit, dass alle Briefe, auch die ermittelten, im Hauptcorpus der Edition mit Metadaten eingegliedert und nicht in separaten Verzeichnissen oder im Anhang ausgelagert sein sollten, um die Verluste sichtbarer zu machen.12
Anm.: In germanistischen Editionen hat sich zur Kennzeichnung der ermittelten Briefe ein Asterisk vor der Briefnummer durchgesetzt. In digitalen Editionen wird aber im Allgemeinen auf jegliche Nummerierung zugunsten einer Brief-ID verzichtet, sodass ggf. eine andere Form der Kenntlichmachung überlegt werden müsste.
Der Austausch von Ideen und Gedanken zum Thema „erschlossene Briefe“ ließ u. a. folgende Themen und Fragen offen zur weiteren Diskussion:
1. Bezeichnung:
Neben der sehr gebräuchlichen Bezeichnung „erschlossener“ Brief und dem oben begründeten Vorschlag „ermittelter Brief“ werden in der Diskussion auch folgende Bezeichnungen verwendet, die z. T. konkrete Überlieferungsstände ansprechen:
- nicht überlieferter Brief
- fehlender Brief
- verschollener Brief
- nicht zugänglicher Brief
- nicht auffindbarer Brief
2. Definition eines “ermittelten” Briefs:
Welche Kriterien sind notwendig, um einen Brief als „ermittelt“ bezeichnen zu können. Nach Simon Gerber13 sind hier nur Briefe aufzunehmen, die es gegeben haben muss, nicht die, die es nur gegeben haben kann. Sind die Kenntnis von Schreiber, Empfänger und ein ungefähres Datum notwendig?
3. Umgang mit ungenauen Daten:
Zu bestimmen ist ebenfalls der Umgang mit ungenauen Angaben, wie z. B. „ich schrieb Dir letzten Herbst“ oder „du hast meine fünf letzten Briefe nicht beantwortet“. Dabei ist auch immer zu prüfen, wie präzise und mit welcher Absicht vom Autor formuliert wurde.
4. Bestimmung der Quelle und Umgang mit der Quelle, mit deren Hilfe „ermittelt“ wurde:
Es muss bestimmt werden – auch bezüglich des Arbeits- und Rechercheaufwands – in welchen Quellen Briefe „ermittelt“ werden sollen:
- in den Briefen, die ediert werden
- in Ego-Dokumenten (Tagebuch, persönlich angelegte Verzeichnisse)
- in „literarischen“ Dokumenten wie Autobiographien
- in Äußerungen von Dritten
Existieren historische Verzeichnisse oder Kataloge, so sind diese sicherlich zu berücksichtigen. Zum Umgang mit Auktionskatalogen vgl. den Beitrag von Ronge/Wehnert.
5. Wiedergabe der Informationen zum „ermittelten“ Brief:
Hierbei ist zu unterscheiden, ob ein Brief nur nachgewiesen wird oder inhaltlich umschrieben oder sogar teilweise oder vollständig zitiert wird, sodass dann entschieden werden muss, welche Informationen im Kopf, im Apparat und/oder im Haupttext wiedergegeben werden.
Endnoten
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Dies war der Anlass für die Internationale Tagung „Lücken-Texte. Editorische Erschließung verschollener Briefe“, die vom 19. bis 21. März 2025 im Forschungszentrum Brenner-Archiv in Innsbruck stattfand. Die Beiträge dieser Tagung sollen Anfang 2026 in einem Beiheft zu editio publiziert werden. ↩
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Siegfried Scheibe, Probleme ‚erschlossener Briefe‘, in: Lothar Bluhm, Andreas Meier (Hgg.), Der Brief in Klassik und Romantik. Aktuelle Probleme der Briefedition, Würzburg 1993, S. 13–26, hier S. 14. ↩
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Ebda., S. 15. Scheibe nähert sich dem Begriff über die Definition des überlieferten Briefes und zählt zu diesen alle, deren konkrete Existenz belegt ist, d. h. neben den autograph, handschriftlich oder gedruckt überlieferten Briefen und Wiedergaben in (wissenschaftlichen) Regesten auch sog. „Inserts“, d. h. Wiedergaben von Briefen in Drittbriefen, sei es als Zitat oder in Umschreibung (S. 16 f.); vgl. im Gegensatz dazu die weiter unten diskutierte Definition von Paul Onasch 2019. ↩
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Zur heutigen Diskussion dieses Begriffes siehe weiter unten. ↩
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Scheibe 1993 (wie Anm. 2), S. 18. ↩
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Richtlinien-Empfehlungen zur Edition von Musikerbriefen im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Musikerbriefe innerhalb der Fachgruppe Freie Forschungsinstitute in der Gesellschaft für Musikforschung vorgelegt von Bernhard R. Appel (Neue Robert-Schumann-Gesamtausgabe), Werner Breig (Richard-Wagner-Briefausgabe), Gabriele Buschmeier (Konferenz der deutschen Akademien der Wissenschaften, Musikwissenschaftliche Editionen; Gluck-Gesamtausgabe) Sabine Henze-Döhring (Giacomo-Meyerbeer-Briefausgabe), Joachim Veit (Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe), Ralf Wehner (Mendelssohn-Gesamtausgabe) Redaktion: Bernhard R. Appel und Joachim Veit, Mainz: Akademie der Wissenschaften und der Literatur 1997, S. 8. ↩
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Erläuterung im Rahmen ihres Referats bei der in Anm. 1 genannten Tagung. ↩
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Bodo Plachta, Auf der Suche nach verlorenen Briefen. Anmerkungen zu einer editorischen Praxis (wie Anm. 1). ↩
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Paul Onasch, Der Vollständigkeit halber. Überlegungen zum Umgang mit verlorenen Briefen am Beispiel der Briefe Ernst Barlachs, in: editio 33, 2019, S. 141–158. ↩
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Alle Zitate ebda., S. 156 f. ↩
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Bei der „besonderen“ Behandlung dieser Briefe ist vor allem zu bedenken, dass z. B. nur im Druck überlieferte Briefe, einen Text wiedergeben, der den unterschiedlichen Wiedergaberichtlinien der jeweiligen HerausgeberInnen folgt und damit der „originale“ Text nicht zwingend rekonstruiert werden kann. ↩
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Dieser Praxis widersprach Norbert Oellers 1979; vgl. Norbert Oellers, Wie sollten Briefwechsel ediert werden?, in: Lothar Bluhm, Andreas Meier (Hgg.), (wie Anm. 2), S. 1–12, bes. S. 6. ↩
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Simon Gerber, Bloße Spuren, die aber Bände sprechen. Schleiermachers erschlossene Briefe (wie Anm. 1). ↩